Ausbildungsstellen

Berufsbezeichnung

Industriekaufmann / Industriekauffrau
Anerkannt durch Verordnung vom 23. Juli 2002 (BGBl. I, S. 2764)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Industriekaufleute sind in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen tätig. Ihr kaufmännisch-betriebswirtschaftliches Aufgabenfeld erstreckt sich über alle Funktionen eines Unternehmens.

Industriekaufleute unterstützen sämtliche Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht von der Auftragsanbahnung bis zum Kundenservice nach Auftragsrealisierung. Sie können dabei sowohl in den kaufmännischen Kernfunktionen Marketing und Absatz, Beschaffung und Bevorratung, Leistungsabrechnung und Personal als auch in der Verbindung zu anderen Fachabteilungen, kommerziellen Bereichen und Projekten tätig sein.

Einsatzgebiete sind darüber hinaus z.B. Außendienst, Export, Logistik, Product Management, Investitionsplanung und -management, Controlling, E-Commerce, Supply Chain Management, Franchising, IT-Bereich, Entwicklung und Organisation.

Berufliche Fähigkeiten

Industriekaufleute

  • verkaufen die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens
  • betreiben Marketingaktivitäten von der Analyse der Marktpotenziale bis zum Kundenservice,
  • beraten und betreuen Kunden,
  • ermitteln den Bedarf an Produkten und Dienstleistungen, kaufen Materialien, Produktionsmittel und Dienstleistungen ein und disponieren diese für die Leistungserstellung oder den Vertrieb,
  • unterstützen den Prozess der Auftragserledigung, z.B. in der Leistungserstellung und der Logistik,
  • bearbeiten betriebswirtschaftliche Themen in allen Funktionen des Betriebes (Finanzierung, Investitionen, Rentabilität, Kostenplanung, -analyse und -verfolgung usw.),
  • bearbeiten Geschäftsvorgänge des Rechnungswesens,
  • werten Kennzahlen und Statistiken für die Erfolgskontrolle und zur Steuerung betrieblicher Prozesse aus,
  • wenden Instrumente zur Personalbeschaffung und zur Personalauswahl an, planen den Personaleinsatz und bearbeiten Aufgaben der Personalverwaltung,
  • planen und organisieren Arbeitsprozesse,
  • nutzen fremdsprachliche Unterlagen; korrespondieren und kommunizieren in typischen Situationen mit Kunden in einer Fremdsprache,
  • arbeiten team-, prozeß- und projektorientiert unter Verwendung aktueller Informations-, Kommunikations- und Medientechniken,
  • verfügen über Fähigkeiten zur Kommunikation, Kooperation, Moderation, Präsentation, Problemlösung und Entscheidung.

Bürokaufleute haben hauptsächlich folgende Aufgaben:

Aufträge und Rechnungen bearbeiten

  • Zahlungs- und Liefertermine überwachen
  • Angebote unterbreiten und einholen
  • Eingangsrechnungen kontrollieren
  • Ausgangsrechnungen erstellen
  • Zahlungen veranlassen
  • Aufträge entgegennehmen und bearbeiten

Aufgaben in der Lagerwirtschaft ausführen

  • Lagerbestände und -kosten unter den Gesichtspunkten Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit kontrollieren
  • Liefertermine überwachen
  • Waren annehmen und kontrollieren, Warenmängel reklamieren, Waren ein- und auslagern

Aufgaben im Personalbereich ausführen

  • Personalakten führen und verwalten, z.B. Arbeits- und Fehlzeiten erfassen
  • bei der Entgeltabrechnung mitwirken
  • Steuern und Sozialabgaben abführen
  • bei der Planung und Ermittlung von Personaleinsatz und -bedarf mitwirken
  • Arbeitsverträge ausstellen
  • Arbeits- und Verdienstbescheinigungen erstellen

Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen ausführen

  • Belege sachgerecht erfassen, Kosten dokumentieren
  • Geschäftsvorgänge buchen
  • Kostenrechnungen durchführen
  • Kalkulationen nach Anleitung durchführen
  • Finanzbedarf ermitteln
  • Kostenentwicklungen verfolgen

Darüber hinaus führen sie auch folgende Tätigkeiten aus:

  • allgemeine Bürowirtschaft und Organisationsaufgaben erledigen
  • verwaltungstechnischen Schriftverkehr erledigen
  • Besprechungs- und Telefongesprächsnotizen sowie Sitzungsprotokolle anfertigen
  • Schriftverkehr nach außen abwickeln, z.B. mit Auftraggebern, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, Behörden, Verbänden
  • Dienst- und Organisationspläne erstellen
  • Informationen und Daten einholen, erstellen und aufbereiten
  • Schriftsätze aller Art, Berichte, Aufstellungen, Statistiken und Zwischenbilanzen anfertigen

Berufsbezeichnung

Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Anerkannt durch Verordnung vom 9. Februar 2000 (BGBl. I S. 115)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Fachkräfte für Lebensmitteltechnik stellen in industriell geprägten verfahrenstechnischen Prozessen nach vorgegebenen Rezepturen Lebensmittel her. Ihre Tätigkeit umfasst die Annahme der Prozessstoffe, die selbständige Steuerung der Produktions- und Verpackungsprozesse sowie das Qualitätsmanagement.

Eine weitere Aufgabe ist die Wartung und Pflege der Maschinen und Anlagen, insbesondere unter hygienischen und qualitätsrelevanten Gesichtspunkten.

Fachkräfte für Lebensmitteltechnik arbeiten häufig im Team.

Berufliche Fähigkeiten

Fachkräfte für Lebensmitteltechnik

  • planen und organisieren auftragsbezogen Arbeitsabläufe,
  • steuern, bedienen und kontrollieren Produktionsanlagen und Verpackungseinrichtungen unter Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, des Umweltschutzes sowie des Qualitätsmanagements,
  • erkennen Störungen in den Prozessabläufen und ergreifen Maßnahmen zur Sicherung der Prozessabläufe,
  • lagern Stoffe produktgerecht,
  • reinigen, pflegen und warten Einrichtungen und Anlagen,
  • dokumentieren prozess- und qualitätsrelevante Daten,
  • setzen Mittel der Kommunikation ein.